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Aushängezeitraum: 03.11.2025 - 31.05.2026
Aufgrund der anhaltenden Entspannung der Geflügelpest-Situation wurden durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN Nr. 2026/10) die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko mit Ablauf des 03.04.2026 aufgehoben.
Somit gilt das gesamte Bundesgebiet, also auch ganz Oberösterreich seit 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind von den Tierhalterinnen und Tierhaltern weiterhin einzuhalten.
Die Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen hat dazu ein Informationsblatt für GeflügelhalterInnen erstellt, in welchem die Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko näher ausgeführt sind.
Mehr dazu lesen Sie im unten angeführten Link „Information zur Geflügelhaltung mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel (auch private Geflügelhaltung) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko (198 KB) - .PDF
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