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Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ehemündig und erhalten mit der Volljährigkeit volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr bedarf es einer rechtskräftigen Ehemündigkeitserklärung. Das Gericht kann eine Person auf Antrag für ehemündig erklären, wenn