Kindergarten

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt3,80 € Essen pro Portion

Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:

für Kinder über drei Jahren 46 Euro

Monatstarif  ab 13  Uhr

3 % des Bruttofamilieneinkommen mindestens € 46,00 höchstens € 120,00,

auf das 2. Kind gibt es 50% Ermäßigung

Besuch Tageweise:

1. und 2. Tag 50 % vom Monatstarif

3 Tage 70%

4 und  5 Tage  keine Ermäßigung

  

§ 1 Bewertung des Einkommens

  1.  Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen.  



  2. Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen Jahreslohnzettel) bzw. die Einkünfte der dem Stichtag bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, gemäß Abs. 3 letztvorangegangenen 3 Monate oder das aktuelle Monatseinkommen zum Zeitpunkt der Aufnahme nachzuweisen.  



  3. Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger bekannt zu geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung. 



  4. Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum M nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.




§ 9 Materialbeiträge und Veranstaltungsbeiträge

  1. Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 30,25 Euro pro Halbjahr

  2. Für den Besuch von Veranstaltungen werden angemessene Veranstaltungsbeiträge frühestens 7 Tage vor der geplanten Veranstaltung eingehoben, wenn das Kind zum Besuch der Veranstaltung angemeldet ist.

  3. Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge kann jederzeit von den Eltern im Gemeindeamt eingesehen werden.


                                                                                                    § 10

Sonstige Beiträge


  1. Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe von 15 Euro vorgeschrieben.